/ 21.06.2013
Martina Werwie-Haas
Die Umsetzung der strafrechtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und im Vereinigten Königreich
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2008 (Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht 5); 365 S.; brosch., 56,50 €; ISBN 978-3-631-57297-9Rechtswiss. Diss. Trier; Gutachter: H.-H. Kühne, V. Krey. – Die Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichten sich „in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen“ (25). Die Autorin untersucht nun mit Blick auf die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention, inwieweit deren Umsetzung von der autonomen Gestaltung der einzelnen Vertragsstaaten abhängig ist. Ausgehend von der Stellung der Menschenrechtskonvention innerhalb der jeweiligen Rechtssysteme schließt sie auf die innerstaatliche Bindewirkung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Daher behandelt sie im ersten Teil die Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den von ihr ausgewählten Unterzeichnerstaaten Österreich, Schweiz, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Darauf aufbauend untersucht sie im zweiten Teil, inwieweit die einzelnen Staaten völkervertragsrechtlich an die Entscheidungen des EGMR gebunden sind und welche juristischen Spielräume bestehen. Im dritten Teil prüft die Autorin die Arbeit der Kontrollorgane des EGMR. Dabei handelt es sich um das Ministerkomitee, die Parlamentarische Versammlung und den EGMR selbst. Im vierten Teil werden die strafrechtlichen Urteile des EGMR gegen die ausgewählten Vertragsstaaten aufgeführt und der Prozess ihrer Umsetzung in Abhängigkeit von der jeweiligen Sachlage teilweise ausführlich dargestellt. Damit will die Autorin auch bewusst machen, in welchen Zeiträumen die Umsetzung eines Urteils und seine Überprüfung durch das Ministerkomitee erfolgen kann. Im fünften Teil werden die Auswirkungen der Entscheidungen des EGMR auf Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung der untersuchten Vertragsstaaten erörtert. Abschließend stellt die Autorin in Reflexion ihrer Untersuchungsergebnisse Maßnahmen zu einer effizienteren Arbeit des EGMR vor. So verweist sie auf die Notwendigkeit konkreter zeitlicher Vorgaben zur Umsetzung von Entscheidungen und einer angemessenen personellen Ausstattung des Ministerkomitees.
Marinke Gindullis (MG)
Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 2.21 | 2.4 | 2.5 | 2.61 | 2.32 | 4.3
Empfohlene Zitierweise: Marinke Gindullis, Rezension zu: Martina Werwie-Haas: Die Umsetzung der strafrechtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und im Vereinigten Königreich Frankfurt a. M. u. a.: 2008, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/29636-die-umsetzung-der-strafrechtlichen-entscheidungen-des-europaeischen-gerichtshofs-fuer-menschenrechte-in-deutschland-oesterreich-der-schweiz-und-im-vereinigten-koenigreich_35081, veröffentlicht am 21.10.2008.
Buch-Nr.: 35081
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Politikwissenschaftlerin.
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