Skip to main content
/ 04.06.2013
Nicolas Roulet

Das kriminalpolitische Gesamtkonzept im Kampf gegen das organisierte Verbrechen

Bern u. a.: Peter Lang 1997 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2.219); XXIV, 219 S.; brosch., 69,- DM; ISBN 3-906759-04-0
Rechtswiss. Diss. Basel. - Der Autor will zeigen, welches Konzept hinter den verschiedenen, von der Schweiz zur organisierten Kriminalität erlassenen Gesetzen steckt. Im Blickfeld liegen vor allem die in der ersten Hälfte der neunziger Jahre gefaßten Beschlüsse. Zu ihnen gehörte die Schaffung eines Staftatbestands der kriminellen Organisation (Art. 260ter), dem schon während des Gesetzgebungsverfahrens zentrale Bedeutung im Kampf gegen das organisierte Verbrechen zugesprochen wurde. Roulet fragt, "inwiefern und wie" (1) diese Einschätzung gerechtfertigt ist. Dazu untersucht er, nachdem er sich in einem Kapitel über die kriminalpolitische Zielsetzung der Maßnahmen kritisch mit dem Begriff und dem Wesen des organisierten Verbrechens auseinandergesetzt hat, unter anderem die Tatbestandsmerkmale, den Anwendungsbereich, die Rechtsfolgen sowie strafrechtliche Grundprobleme des Art. 260ter. Roulet gelangt zu dem Schluß, daß der Art. 260ter materiellrechtlich vor allem deshalb bedeutungslos sei, weil der Bereich der von Art. 260ter genannten Zieltaten schon sehr weitgehend kriminalisiert sei. Dennoch käme der Norm im Kampf gegen das organisierte Verbrechen eine wichtige Funktion zu, da sie als Anknüpfungspunkt für besondere straf- und polizeirechtliche Massnahmen diene. Hinter den Maßnahmen stecke eine (neue) Strategie, die nicht mehr bei der schuldabhängigen Einzeltat ansetze, sondern beim Geldstrom: Er "dient als Anknüpfungspunkt für die strafrechtliche Haftung, Geldwäscherei, und für die Sanktion, Vermögenseinziehung. Man verspricht sich davon, das OrgV an seiner Achillesferse zu treffen. Die schuldunabhängige Massnahme der Vermögenseinziehung stellt die eigentliche Rechtsfolge des die Individualschuld ausblendenden Tatbestandes der kriminellen Organisation dar." (211) Zudem sei der Ausbau polizeilicher Befugnisse des Bundes Ziel der Maßnahmen. "Das neu geschaffene Zentralstellengesetz regelt u. a. die Zuständigkeit der Zentralstellen OrgV und Rauschgift" und knüpft "wiederum direkt an den Tatbestand der kriminellen Organisation" an (212). Roulet untersucht die neu ermöglichten Maßnahmen stets auch mit einem kritischen Auge und macht deutlich, daß sie verfassungsrechtlich nicht immer unbedenklich sind.
Detlef Lemke (Le)
Dipl.-Politologe.
Rubrizierung: 2.52.263 Empfohlene Zitierweise: Detlef Lemke, Rezension zu: Nicolas Roulet: Das kriminalpolitische Gesamtkonzept im Kampf gegen das organisierte Verbrechen Bern u. a.: 1997, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/5282-das-kriminalpolitische-gesamtkonzept-im-kampf-gegen-das-organisierte-verbrechen_6946, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 6946 Rezension drucken
CC-BY-NC-SA