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/ 03.06.2013
Holger Scharpenack

Das "Recht auf Entwicklung" Eine völkerrechtliche Untersuchung der konzeptionellen und normativen Strukturen eines "Menschenrechts auf Entwicklung"

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 1996 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 1965); 333 S.; 89,- DM; ISBN 3-631-30222-3
Rechtswiss. Diss. Frankfurt a. M.; Erstgutachter: I. Pernice. - Das "Recht auf Entwicklung" wird von den Vereinten Nationen zwar als unveräußerliches Menschenrecht proklamiert, dessen inhaltliche Eingrenzung und rechtliche Einordnung bleibt jedoch umstritten. Scharpenack untersucht zunächst die inhaltlichen Strukturen und zugrundeliegenden Konzeptionen dieses Rechts und fragt, inwieweit ihm in der Entwicklungshilfepraxis der Charakter eines Anspruchsrechts zukommt. Hiervon ausgehend steht eine völkerrechtsdogmatische Analyse, die den normativen Stellenwert des "Rechts auf Entwicklung" betrachtet, im Zentrum der Arbeit. Letztlich verneint der Autor, daß es ein Recht im normativen Sinne darstellt. "Vielmehr handle es sich um ein von den Vereinten Nationen als Menschenrecht proklamiertes Gebilde, welches unter Einfluß unterschiedlicher Entwicklungskonzeptionen entstanden ist und dessen zugrunde liegender Entwicklungsbegriff ständiger Änderung unterliegt." (277) Inhaltsübersicht: I. Historische Entwicklung und Entstehungsgeschichte des "Rechts auf Entwicklung"; II. Konzeption und Inhalt eines "Rechts auf Entwicklung"; III. Feststellbare Strukturen eines "Rechts auf Entwicklung" als Anspruchsrecht in der Entwicklungshilfepraxis; IV. Normqualität eines "Rechts auf Entwicklung".
Christoph Emminghaus (cem)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 4.14.44 Empfohlene Zitierweise: Christoph Emminghaus, Rezension zu: Holger Scharpenack: Das "Recht auf Entwicklung" Frankfurt a. M. u. a.: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/2832-das-recht-auf-entwicklung_3731, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 3731 Rezension drucken
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