/ 19.09.2013
Ulrike Hößle
Der Beitrag des UN Global Compact zur Compliance internationaler Regime. Ein Vergleich von Unternehmen aus den USA, Mosambik, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2013 (The United Nations and Global Change 8); 444 S.; 74,- €; ISBN 978-3-8487-0191-9Diss. Koblenz‑Landau; Begutachtung: S. Schmidt, U. Sarcinelli. – Immer wieder ist in jüngerer Vergangenheit großen Konzernen gegenüber der Vorwurf geäußert worden, sie würden ethische oder umweltbezogene Mindeststandards hintergehen – etwa gegenüber BP im Zusammenhang mit der Katastrophe auf der Ölplattform Deepwater Horizon oder gegenüber Tepco nach dem GAU im Atomkraftwerk Fukushima. Angesichts solcher Vorwürfe geht Ulrike Hößle in ihrer auf einem Vier‑Länder‑Vergleich basierenden Studie der Frage nach, inwieweit die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen auf die United Nations Global Compact Initiative zu einer tatsächlichen Einführung oder Verbesserung ihrer Umwelt‑ und Sozialstandards geführt hat: „Im Einzelnen wird dabei auf die Fragen eingegangen, welche Lernprozesse innerhalb der teilnehmenden Unternehmen stattfinden, welche Regelungen neu geschaffen und eingeführt werden sowie welche konkreten Veränderungen in der Unternehmenspraxis erfolgen.“ (27) Die Arbeit enthält zunächst eine breit angelegte und ideengeschichtlich akzentuierte Darstellung des globalisierungsbedingten Veränderungsdrucks auf Politik und Wirtschaft sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Compliance‑Theorie. Diese untersucht, so erläutert Hößle, „in welchem Ausmaß Regime ihre Wirkungen entfalten“ (89). Der Empirie‑Teil der Arbeit soll anhand selbst geführter Interviews mit Unternehmensvertreter_innen sowie mithilfe eines Monitorings von Rating‑ und Unternehmensberichten sowie einschlägiger Presseberichterstattung die eingangs aufgeworfene Fragestellung beantworten helfen. Hößle kommt im Zuge ihrer Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass Global Compact in seinem mehr als zehnjährigen Bestehen sowohl Licht als auch Schatten aufweist: „Formal verfügt der Global Compact über alle erforderlichen Elemente zur Complianceerzeugung. In der praktischen Umsetzung zeigen sich jedoch einige Mängel, die, falls sie nicht behoben werden, die Legitimität des Global Compact in Frage stellen.“ (302) Diese Mängel beziehen sich insbesondere auf die Möglichkeit, etwaige Regelverletzungen durch die Unternehmen in den genannten Bereichen auch sanktionieren zu können.
Matthias Lemke (LEM)
Dr. phil., Politikwissenschaftler (Soziologe, Historiker), wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
Rubrizierung: 4.43 | 4.3 | 2.21 | 2.26 | 2.63 | 2.64 | 2.67 | 2.3 | 2.32 | 2.342
Empfohlene Zitierweise: Matthias Lemke, Rezension zu: Ulrike Hößle: Der Beitrag des UN Global Compact zur Compliance internationaler Regime. Baden-Baden: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36199-der-beitrag-des-un-global-compact-zur-compliance-internationaler-regime_44160, veröffentlicht am 19.09.2013.
Buch-Nr.: 44160
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Dr. phil., Politikwissenschaftler (Soziologe, Historiker), wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
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