/ 04.06.2013
Christoph Bundscherer
Deutschland und das Chemiewaffenübereinkommen. Wirtschaftsverwaltungsrecht als Instrument der Rüstungskontrolle
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 1997 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2.213); XII, 221 S.; brosch., 79,- DM; ISBN 3-631-32353-0Rechtswiss. Diss. Greifswald. - Das Chemiewaffenübereinkommen trat im April 1997 in Kraft. Es verpflichtet die Vertragsstaaten zum umfassenden Verzicht nicht nur des Einsatzes chemischer Waffen, sondern auch zum Verzicht auf deren Entwicklung, Herstellung, Besitz und Weitergabe. Besonders bedeutsam an diesem Vertrag ist, daß die Unterzeichnerstaaten die "wirtschaftliche Betätigung Privater internationalen Beschränkungen und Verifikationsmaßnahmen" unterwerfen und damit die "Pflicht zur Schaffung der erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen" (1) übernehmen. Die Bundesrepublik wird aufgrund der großen deutschen Chemie-Industrie besonders durch das Abkommen tangiert. Der Band untersucht die "neuen legislativen Maßnahmen zur innerstaatlichen Umsetzung der Verbote und Verifikationsbestimmungen und setzt sich mit den damit zusammenhängenden Rechtsfragen auseinander" (letzte Umschlagseite).
Detlef Lemke (Le)
Dipl.-Politologe.
Rubrizierung: 4.41 | 2.343
Empfohlene Zitierweise: Detlef Lemke, Rezension zu: Christoph Bundscherer: Deutschland und das Chemiewaffenübereinkommen. Frankfurt a. M. u. a.: 1997, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/5073-deutschland-und-das-chemiewaffenuebereinkommen_6677, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 6677
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Dipl.-Politologe.
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