/ 04.06.2013
Silke Buchner
Die Rechtswidrigkeit der Taten von "Mauerschützen" im Lichte von Art. 103 II GG unter besonderer Berücksichtigung des Völkerrechts. Ein Beitrag zum Problem der Verfolgung von staatlich legitimiertem Unrecht nach Beseitigung des Unrechtssystems
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 1996 (Schriften zum Staats- und Völkerrecht 67); 336 S.; brosch., 89,- DM; ISBN 3-631-49856-XIn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Todesschüssen an der innerdeutschen Grenze spielte die Auslegung von Art. 103 Abs. 2 GG eine wesentliche Rolle. Die Frage lautet(e), ob das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot (eine Tat kann nur dann bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Straftat begangen wurde) eine Verurteilung des nach DDR-Recht gerechtfertigten Totschlags zuläßt. Die Argumente Für und Wider sind in den rechtswissenschaftlichen Kontroversen mittlerweile weitgehend ausgetauscht, ohne daß sich eine sogenannte herrschende Meinung bereits herauskristallisiert hätte. Buchner stellt die verschiedenen Positionen systematisch gegenüber und entscheidet sich bei der Lösung des Problems für eine völkerrechtliche Argumentation. Nach dieser verstößt der Schußwaffengebrauch – vorbehaltlich der Einzelfallprüfung – gegen zwingende Menschenrechtssätze des Völkerrechts. Im Ergebnis stimmt sie mit denjenigen Positionen überein, die Tätern in Unrechtsstaaten keine Rechtfertigung unter Berufung auf innerstaatliches Recht zubilligen.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.313 | 4.1
Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Silke Buchner: Die Rechtswidrigkeit der Taten von "Mauerschützen" im Lichte von Art. 103 II GG unter besonderer Berücksichtigung des Völkerrechts. Frankfurt a. M. u. a.: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/3467-die-rechtswidrigkeit-der-taten-von-mauerschuetzen-im-lichte-von-art-103-ii-gg-unter-besonderer-beruecksichtigung-des-voelkerrechts_4575, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 4575
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Dr., Politikwissenschaftler.
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