/ 03.06.2013
Birgit von Bülow
Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit (1945-1952)
Berlin: Berlin Verlag Arno Spitz GmbH 1996 (Berliner Juristische Universitätsschriften: Reihe Grundlagen des Rechts 2); 213 S.; kart., 48,- DM; ISBN 3-87061-518-4Rechtswiss. Diss. Berlin; Erstgutachter: B. Schlink. - Die Untersuchung (mit Sach- und Personenregister) beruht auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Aussagen der damaligen Staatsrechtslehrer; Äußerungen "auf der politischen Tribüne", also z. B. im Parlamentarischen Rat, bleiben unberücksichtigt. Im Ergebnis stellt von Bülow für den Übergang vom Nationalsozialismus zur Nachkriegszeit eine personelle Kontinuität ehemaliger Nationalsozialisten fest. Die demokratisch-pluralistische Staatsauffassung wurde vorwiegend von ehemaligen Nicht-Nationalsozialisten vertreten, und umgekehrt. Für das Verhalten vieler Staatsrechtslehrer in der Nachkriegszeit findet die Autorin klare Worte: "Solidarität und Kollegialität schien den Staatsrechtslehrern wichtiger zu sein als eine Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Die ehemaligen Nicht-Nationalsozialisten bemühten sich um harmonische Einordnung der ehemaligen Nationalsozialisten in die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit, indem sie sich mit Kritik an deren Vergangenheit zurückhielten." (187 f.)
Aus dem Inhalt: I. Vorstellung der Staatsrechtslehre zwischen 1945 und 1952. II. Die vier großen Diskussionen in der Staatsrechtslehre: 1. Die Parteienstaatsdiskussion; 2. Die Diskussion um die Gerichtskontrolle der Staatsführung und das Verhältnis von Recht und Politik; 3. Die Diskussion um das vorzugswürdige Regierungssystem; 4. Die Naturrechtsdiskussion; 5. Gesamtschau der sich aus den Diskussionen ergebenden Staatsauffassungen und des Selbstverständnisses der Staatsrechtslehrer. III. Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit im Lichte ihrer Rolle während des Nationalsozialismus: 1. Vorstellung des Untersuchungsgegenstandes; 2. Die Staatsrechtslehre in der Zeit zwischen 1933 und 1945; 3. Gegenüberstellung der Staatsrechtslehre der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit; 4. Betrachtung der Nachkriegsdiskussionen im Lichte der Vergangenheit ihrer Teilnehmer; 5. Das Bild der Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit im Lichte ihrer Vergangenheit.
Stefan Lembke (SL)
M. A., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.313 | 2.312 | 2.32
Empfohlene Zitierweise: Stefan Lembke, Rezension zu: Birgit von Bülow: Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit (1945-1952) Berlin: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/1663-die-staatsrechtslehre-der-nachkriegszeit-1945-1952_1896, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 1896
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M. A., Politikwissenschaftler.
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