/ 04.07.2013
B. Sharon Byrd / Joachim Hruschka / Jan C. Joerden (Hrsg.)
Jahrbuch für Recht und Ethik/Annual Review of Law and Ethics 20/2012. Themenschwerpunkt: Recht und Ethik im Werk von Jean-Jacques Rousseau/Law and Ethics in Jean-Jacques Rousseau's Works
Berlin: Duncker & Humblot 2012 (Jahrbuch für Recht und Ethik 20); X, 418 S.; 96,90 €; ISBN 978-3-428-13960-6Der zwanzigste Band dieses Jahrbuches ist zum größten Teil „Recht und Ethik im Werk von Jean‑Jacques Rousseau“ gewidmet. Hans‑Jörg Sigwart untersucht in seinem Aufsatz dessen Rezeption in Amerika. Er zeigt, dass der französische Philosoph auf die US‑amerikanische politische Tradition einen recht erheblichen Einfluss hatte: zunächst als Objekt der Kritik, von dem sich die „Gründungsväter“ mit ihrem Verständnis politischer Freiheit und republikanischen Regierens bewusst absetzten. Im Weiteren wird Rousseau dann zu einer wichtigen Inspirationsquelle für eine grundsätzliche Kritik des politischen Mainstreams von den Anti‑Federalists bis zu John Dewey. Karlfriedrich Herb interpretiert Rousseaus Denken unter dem Vorzeichen der Ambivalenzen des modernen Bürgerseins. Er belegt, wie sich im Lichte des „Emile“ viele Ansichten des „Gesellschaftsvertrages“ auflösen: Das Projekt des Citoyens ist gescheitert, die Versöhnung von Herrschaft und Freiheit erweist sich als unlösbar. Was bleibt, ist der Rückzug auf die innere Freiheit: „Vom Traum der politischen Emanzipation des Menschen bleibt nur die Emanzipation vom Politischen.“ (103) Ein weiterer, kürzerer Teil des Sammelbandes ist Aufsätzen zum Thema Menschenwürde vorbehalten. Menschenwürde als Recht auf Selbstverfügung – für dieses Verständnis plädiert Peter Schaber in seinen Ausführungen. Damit grenzt er sich von einer Fixierung der Menschenwürde auf die Autonomie ab: der Begriff der Autonomie sei philosophisch zu anspruchsvoll und vor allem zu weit gefasst. Nicht alles, was gegen das Instrumentalisierungsverbot verstoße, sei schon eine Würdeverletzung. Maßgeblich für die Bestimmung des Gehalts von Menschenwürde sei vielmehr der Begriff der Selbstverfügung oder der normativen Autorität. Aus diesem grundsätzlichen Selbstverfügungsrecht ergeben sich nach Ansicht von Peter Schaber dann abgeleitete Rechte, die der Verwirklichung dieses grundlegenden Rechts dienen. Die Beiträge entstanden im Rahmen eines Workshops des 25. Weltkongresses der Internationalen Vereinigung für Rechts‑ und Sozialphilosophie 2011 in Frankfurt.
Sebastian Lasch (LA)
M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 5.1 | 5.33 | 5.44 | 2.64
Empfohlene Zitierweise: Sebastian Lasch, Rezension zu: B. Sharon Byrd / Joachim Hruschka / Jan C. Joerden (Hrsg.): Jahrbuch für Recht und Ethik/Annual Review of Law and Ethics 20/2012. Berlin: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/35906-jahrbuch-fuer-recht-und-ethikannual-review-of-law-and-ethics-202012_43520, veröffentlicht am 04.07.2013.
Buch-Nr.: 43520
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M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
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