/ 20.03.2014
Dirk Hanschel / Sebastian Graf Kielmansegg / Uwe Kischel / Christian Koenig / Ralph Alexander Lorz (Hrsg.)
Mensch und Recht. Festschrift für Eibe Riedel zum 70. Geburtstag
Berlin: Duncker & Humblot 2013 (Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 183); 697 S.; 116,90 €; ISBN 978-3-428-13933-0Der emeritierte Mannheimer Jura‑Professor Eibe Riedel hat stets den Menschen in den Mittelpunkt seines rechtswissenschaftlichen Denkens gestellt, wie sowohl das Herausgeberquartett in der Einleitung als auch die Autor_innen in ihren Beiträgen aufzeigen. Seit der Entwicklung seiner Theorie der Menschenrechtsstandards hat er in vielfältigen Publikationen zur Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes beigetragen. Auch in praktischer Hinsicht hat er sich diesem Anliegen gewidmet – sein besonderes Interesse gilt den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, für die er sich auch als Vertreter der Bundesrepublik im zuständigen UN‑Ausschuss in Genf einsetzte. Jochen von Bernstorff berichtet, dass Riedel an der Erarbeitung mehrerer neuer Menschenrechtsstandards mitgewirkt hat und damit „weltweit beachtete Debatten“ (165) auslöste, wie etwa die über das Menschenrecht auf Wasser. Entsprechend dem Wirken Riedels geht es in einigen Aufsätzen dieser Festschrift um den völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz, insbesondere um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – wie etwa um die Problematik des Land Grabbings. Auch Fragen des internationalen Umweltrechts zählen zu den Arbeitsgebieten des Jubilars, die zugleich einen der sieben Schwerpunkte des voluminösen Sammelbandes bilden. So fragt Dirk Hanschel, inwieweit der aktuelle institutionelle Rahmen der internationalen Umweltdiplomatie geeignet ist, den Umweltschutz effektiv voranzutreiben. Weitere Themen des Bandes sind die Reform des europäischen Menschenrechtsschutzsystems sowie die diesbezügliche Erklärung von Brighton aus dem Jahr 2012 und „die Schaffung eines wirksamen Sanktionsmechanismus“ bei Nichtbefolgung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Zentraler Gedanke in den künftigen Reformdebatten sollte sein: „Menschenrechtsschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat systemrelevant.“ (349) Michael Windfuhr zeigt auf, wie wichtig ein Monitoring ist. Es habe „eine besondere Relevanz für die Überprüfung der Umsetzung von Menschenrechten [...und könne] die staatliche Rechenschaft (Accountability)“ (370) erhöhen. In den zurückliegenden Jahren seien substanzielle Überlegungen zur Weiterentwicklung der Methodik menschenrechtlichen Monitorings angestellt worden und Fortschritte in der Operationalisierung durchaus zu erkennen.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 1.3 | 4.1 | 4.3 | 4.41 | 4.42 | 4.45 | 3.2 | 2.32 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Dirk Hanschel / Sebastian Graf Kielmansegg / Uwe Kischel / Christian Koenig / Ralph Alexander Lorz (Hrsg.): Mensch und Recht. Berlin: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36874-mensch-und-recht_44865, veröffentlicht am 20.03.2014. Buch-Nr.: 44865 Inhaltsverzeichnis Rezension druckenDipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
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